Artikel 1: Zweck und Grundlage der Formulierung
Geldwäschedelikte richten erheblichen Schaden für die Entwicklung des Handels mit digitalen Vermögenswerten an, fördern Korruption, schädigen das soziale Verhalten, verletzen die legitimen Rechte und Interessen der Nutzer, gefährden den stabilen Betrieb der Handelsplattform für digitale Vermögenswerte und erhöhen das rechtliche und betriebliche Risiko der Plattform. Um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten zu verhindern und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, hat die Aibit-Plattform diese Richtlinien entwickelt.
Article 2: Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Nutzer, die auf der Aibit-Plattform handeln. Nutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Richtlinie in Übereinstimmung mit den Gesetzen ihres Landes oder ihrer Region zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Falls die Gesetze des jeweiligen Landes oder der Region strengere Anforderungen stellen, sind diese Vorschriften zu befolgen.
Artikel 3: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient dazu, kriminelle Aktivitäten wie Drogenhandel, organisierte Kriminalität, Terrorismus, Schmuggel, Veruntreuung, Bestechung, Finanzbetrug und Verstöße gegen die Finanzordnung zu verhindern. Ziel ist es, illegale Einnahmen und deren Herkunft sowie Natur zu verschleiern. Maßnahmen gegen Geldwäsche werden gemäß geltenden Gesetzen und Aibit-Vorschriften umgesetzt.
Artikel 4: Grundprinzipien der Bekämpfung von Geldwäsche auf der Aibit-Plattform
Die Aibit-Plattform führt die Risikoüberwachung von Kunden nach folgenden Prinzipien durch:
Prinzip der Umfassendheit: Die Plattform berücksichtigt alle Risikofaktoren, die auf Geldwäscheverdacht hindeuten könnten, und ergreift angemessene Maßnahmen zur Überwachung der Risiken aller Kunden.
Prinzip der Vorsicht: Durch ein umfassendes Verständnis der Kunden verbessert die Plattform ihre Fähigkeit, Kunden zu identifizieren, und überwacht Kundenrisiken sorgfältig.
Prinzip der Kontinuität: Die Plattform überwacht kontinuierlich Kundenrisiken und reagiert entsprechend der aktuellen Situation.
Prinzip der Vertraulichkeit: Kundenidentitätsinformationen, Transaktionsdaten und Risikoinformationen werden streng vertraulich behandelt und nur gemäß den gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen weitergegeben.
Prinzip der gestuften Verwaltung: Die Plattform überprüft regelmäßig die gespeicherten Basisinformationen der Kunden entsprechend deren Risikostufe. Kunden mit höherem Risiko unterliegen strengeren Überprüfungen als Kunden mit geringerem Risiko.
Artikel 5: Einreichung von Dokumenten für Einzelnutzer
C2C-Einzelnutzer müssen gemäß den Aibit-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche folgende Informationen und Unterlagen einreichen:
- Persönlicher Name.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
- Weitere Informationen oder Dokumente, die auf Anfrage von C2C vorgelegt werden müssen.
Artikel 6: Einreichung von Dokumenten für institutionelle Nutzer
C2C-institutionelle Nutzer müssen gemäß den Aibit-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche folgende Informationen und Unterlagen einreichen:
- Firmenname.
- Eingetragene Geschäftsadresse des Unternehmens.
- Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens.
- Wohnsitz des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.
- Gewerbeanmeldung des Unternehmens.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.
- Weitere Informationen oder Dokumente, die auf Anfrage von C2C vorgelegt werden müssen.
Artikel 7: Überprüfung von Nutzerdokumenten
Die Aibit-Plattform wird die von Kunden eingereichten relevanten Informationen gemäß dem Kundenidentifizierungssystem der Aibit-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche überprüfen und aufzeichnen. Gegebenenfalls können relevante Behörden oder Abteilungen zur Verifizierung hinzugezogen werden.
Artikel 8: Überwachung von Niedrigrisiko-Nutzern
Die Aibit-Plattform wird Niedrigrisiko-Nutzer gemäß den spezifischen Anforderungen der Aibit-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche überwachen. Die Aibit-Plattform behält sich das Recht vor, den Status von Niedrigrisiko-Nutzern anzupassen.
Artikel 9: Überwachung von Hochrisiko-Nutzern
Die Aibit-Plattform wird alle sechs Monate eine Prüfung von Hochrisiko-Kunden durchführen, die Basisinformationen zur Identität des Kunden aktualisieren und Informationen über die Herkunft und Verwendung von Geldern sowie den wirtschaftlichen oder geschäftlichen Status des Kunden einholen.
Artikel 10: Aufbewahrung von Nutzerdaten
Die Aibit-Plattform wird die erforderlichen Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ergreifen, um Kundenidentitäts- und Transaktionsinformationen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Entsprechend internationalen Regelungen werden Nutzeridentitätsinformationen mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, ebenso wie Transaktionsinformationen der Kunden nach Abschluss der Transaktion.
Artikel 11: Hinweise für Nutzer
C2C-Nutzer sollten auf Folgendes achten:
- Es ist verboten, das eigene Konto an Dritte zu verleihen.
- Es ist verboten, das eigene Ausweisdokument zu vermieten oder zu verleihen.
- Es ist verboten, wichtige persönliche Vermögensinformationen wie das eigene Konto, Bankkarten, Sparbücher oder Passwörter zu vermieten, zu verleihen oder offenzulegen.
- Nutzer sollten aktiv mit der Aibit-Plattform bei der Kundenidentifikation zusammenarbeiten.
- Bei Transaktionen auf der Aibit-Plattform sollten sichere und zuverlässige Drittanbieter-Finanzinstitute für Zahlungsaktivitäten genutzt werden.
Artikel 12: Meldung verdächtigen Verhaltens
Wenn Nutzer der Aibit-Plattform feststellen, dass ein Konto möglicherweise in Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten verwickelt ist, können sie dies der Aibit-Plattform melden.
Artikel 13: Auslegung der Richtlinien
Die Auslegung dieser Richtlinien obliegt der Aibit-Plattform.
Artikel 14: Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.